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Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Leichtmofa
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- sind Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert
- dürfen Leichtmofas maximal 20 km/h fahren
- haben Leichtmofas maximal 30 cm3 Hubraum
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
- es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
- es besteht keine Helmpflicht
- es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden
Mofa
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- dürfen Mofas maximal 25 km/h fahren
- haben Mofas maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
- es wird ein Versicherungskennzeichen empfohlen
- gemäß § 21 a StVO Satz 2 besteht Helmpflicht
- es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden
Moped
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- dürfen Mopeds maximal 60 km/h fahren
- haben Mopeds maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Mokick
Zweirad mit einem Motor mit Kickstarter und Kettenantrieb bauartbedingt:
- dürfen Mokicks maximal 60 km/h fahren
- haben Mokicks maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Roller
Zweirad mit dem Hauptantrieb Variomatik bauartbedingt:
- dürfen Roller maximal 60 km/h fahren
- haben Roller maximal 50 cm3 Hubraum
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Elektrokleinstfahrzeuge
Zweirad mit Lenk- oder Haltestange mit elektrischen Antrieb:
- 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist keine Fahrerlaubnis nötig
- können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden
- es ist ein Versicherungsplakette erforderlich
- es besteht keine Helmpflicht
- müssen Radfahrstreifen oder baulich angelegte Radwege benutzen
Pedelec
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung, welches den Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung unterstützt.
- sind Fahrräder mit maximal 0,25 KW Leistung
- dürfen Pedelecs maximal 25 km/h fahren
- gemäß § 21 a StVO Satz 2 besteht Helmpflicht für Pedelecs ab 20 km/h
- es dürfen Radwege und Gehwege mit Erlaubnis für Radfahrer benutzt werden
Hinweise zum Versicherungsschutz für Pedelecs
S-Pedelec
Das schnellere Sport- bwz. Speed-Pedelec ist ein Fahrrad mit unbeschränkter Tretunterstützung, und bietet dem Fahrer, mit Hilfe eines akkubetriebenem Elektromotors und einer elektronischen Regelung, neben der Tretunterstützung auch eine Beschleunigung per Handgriff.
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- sind Fahrräder mit maximal 0,5 KW Leistung
- dürfen Pedelecs maximal 45 km/h fahren
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Hinweise zum Versicherungsschutz für S-Pedelecs
E-Bike
Das E-Bike verfügt über einen akkubetriebenen Elektromotor und eine elektronische Regelung, der ohne eigenes pedalieren beschleunigt.
Fahrrad mit Hilfsmotor bauartbedingt:
- E-Bike bis 20 km/h und maximal 0,5 KW Leistung
- E-Bike bis 25 km/h und maximal 1,0 KW Leistung
- E-Bike bis 45 km/h und maximal 4,0 KW Leistung
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht für E-Bike ab 25 km/h
- E-Bike bis 25 km/h dürfen Radwege benutzten
E-Scooter
Zweirad (Roller mit Tritt) mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:
- dürfen E-Scooter maximal 45 km/h fahren
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht Helmpflicht
- es dürfen keine Radwege benutzt werden
Segway
einachsiges Zweirad mit akkubetriebenem Elektromotor bauartbedingt:
- dürfen Segways maximal 20 km/h fahren
- es ist eine Betriebserlaubnis erforderlich
- es ist eine Fahrerlaubnis nötig (Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Geburt nach dem 01.04.1965)
- es ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich
- es besteht keine Helmpflicht
- es dürfen ausschließlich Radwege, Schutzstreifen, Radfahrstreifen benutzt werden, sind solche nicht vorhanden sind, dann darf innerorts auf der Fahrbahn gefahren werden, außerorts nur auf der Fahrbahn, wenn die Straßen nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind